NavigAid berät Kunden bei der Optimierung ihrer Websites.
| § 1 |
Geltungsbereich |
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1.1 |
NavigAid erbringt sämtliche kostenlose sowie kostenpflichtige Angebote, Dienste und Beratungsleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Einzelnen durch spezifische Leistungsbeschreibungen der NavigAid ergänzt bzw. modifiziert werden. Sofern sich aus den spezifischen Leistungsbeschreibungen und ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NavigAid nichts Abweichendes ergibt, gelten die nachfolgenden Regelungen. |
| 1.2 |
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn NavigAid ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. |
| § 2 |
Vertragsangebot |
| 1.1 |
NavigAid unterbreitet dem Interessenten grundsätzlich ein Angebot,
in welchem die Aufgabenstellung, die im Einzelnen zur Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf sowie das zu zahlende
Honorar angegeben ist. |
| 1.2 |
Der Kunde erhält das Angebot mit den Vorschlägen ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Leistungen. Der Angebotsinhalt darf, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. |
| § 3 |
Liefer- und Leistungszeit |
| 1.1 |
Die von NavigAid genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. |
| 1.2 |
Alle Lieferzusagen und Termin stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Belieferung durch den Kunden. Teillieferungen sind zulässig. Falls der Kunde seinen Lieferverpflichtungen nicht nachkommt, verlängert sich die Lieferzeit für NavigAid mindestens um den Zeitraum der Verzögerung unbeschadet der Rechte, die NavigAid wegen Verzuges des Kunden zustehen. |
| 1.3 |
Die Leistung gilt von NavigAid als vollständig erbracht, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung der Leistung durch NavigAid die Abnahme schriftlich verweigert, oder die Leistung tatsächlich nutzt bzw. beginnt, die Vorschläge umzusetzen. |
| § 4 |
Mitwirkungspflichten des Kunden |
| 1.1 |
Der Kunde unterstützt NavigAid bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Unterlagen und Datenmaterial. NavigAid wird weiter
über alle vertragsrelevanten Vorgänge und Umstände umfassend in Kenntnis gesetzt. |
| 1.2 |
Stellt NavigAid fest, dass die technischen, und organisatorischen Voraussetzungen für die Leistungs erbringung beim Kunden nicht ausreichen, so ist NavigAid berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde ist dann verpflichtet, NavigAid alle Aufwendungen, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind, zu erstatten. |
| § 5 |
Beteiligung Dritter |
| 1.1 |
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von NavigAid tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. NavigAid hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn NavigAid aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. |
| § 6 |
Honorar |
| 1.1 |
Das im Angebot genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle von NavigAid im Zusammenhang mit der Durchführung angebotenen Leistungen. |
| 1.2 |
Für darüber hinaus gehende vom Kunden gewünschte Leistungen kann NavigAid ein zusätzliches Honorar verlangen. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Mehrkosten, die von NavigAid nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die von NavigAid bei Angebotserstellung und Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann NavigAid gesondert in Rechnung stellen, wenn sie sachlich berechtigt und hinreichend bestimmbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Mehrkosten nicht zu vertreten hat. |
| 1.3 |
Änderungen des Vertragsumfanges nach Vertragsschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien. |
| 1.4 |
Das Honorar ist, soweit nichts anderes vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung durch NavigAid ohne Abzug zur Zahlung fällig. |
| 1.5 |
NavigAid hat das Recht, dem Kunden Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern und 5 Prozent gegenüber Verbrauchern ab dem Eintritt des Verzuges in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche behält NavigAid sich ausdrücklich vor. |
| § 7 |
Nutzung der Untersuchungen, Analysen und Empfehlungen |
| 1.1 |
Der Kunde erhält, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die Untersuchungen, Analysen und Empfehlungen ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Zu einem solchen Zweck dürfen die Untersuchungen, Analysen und Empfehlungen auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. |
| 1.2 |
Will der Kunde aus den Untersuchungen, Analysen und Empfehlungen ganz oder teilweise zitieren, so muss er die Zitate kenntlich machen und dabei NavigAid als Verfasser der Analyse benennen. |
| § 8 |
Urheberrecht |
| 1.1 |
Bei NavigAid verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urhebergesetz zustehen. |
| 1.2 |
Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrages angefallenen Material und den angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bei NavigAid. |
| 1.3 |
Das Urheberrecht des Kunden an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt. |
| § 9 |
Haftung |
| 1.1 |
Erfolgt die Lieferung der Analysen und/oder Beratungsleistungen nicht termingerecht, oder wird Material beschädigt oder geht verloren, und hat NavigAid dies zu vertreten, so kann der Kunde NavigAid eine angemessene Nachfrist setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
| 1.2 |
NavigAid haftet für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der Beschädigung von Material nicht, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, - die außerhalb der betrieblichen Sphäre von NavigAid liegen, insbesondere im Bereich des Kunden, und von NavigAid nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Ereignissen und bei Arbeitskämpfen;
- oder die zwar innerhalb der Sphäre von NavigAid liegen, die NavigAid aber nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Beeinträchtigungen der Betriebsabläufe aufgrund höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen.
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| § 10 |
Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand |
| 1.1 |
Erfüllungsort ist Königstein |
| 1.2 |
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. |
| 1.3 |
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von NavigAid, Königstein im Taunus. |
| § 11 |
Schlussbestimmungen |
| 1.1 |
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. |
| 1.2 |
Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |
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